Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend. Sollte während der Lieferzeit der Preis erhöht oder ermäßigt werden, so kommt der neue Preis in Anrechnung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

1.2 Sämtliche Abschlüsse gelten zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind von vornherein abgelehnt, falls sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Nach Abnahme unserer Lieferungen oder Leistungen gelten unsere Lieferbedingungen als angenommen.

2. Lieferung 

2.1 Für Inhalt und Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Teillieferungen sind gestattet. 

2.2 Die von uns bestätigten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Werden durch behördliche Verfügung oder durch Ereignisse höherer Gewalt, Rohstoffmangel oder sonstiger Betriebsstörungen im eigenen Werk, bei den Lieferanten oder bei den Beförderungsanstalten die Herstellung, Beschaffung oder Lieferung behindert, verzögert oder unmöglich gemacht, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Lieferung angemessen hinausschieben.

2.3 Der Versand erfolgt ab Werk oder Auslieferungsstelle. Die Bestimmung von Versandweg oder Versandart ist uns überlassen, falls keine darüber hinausgehenden Vereinbarungen getroffen wurden.

2.4 Die Gefahr geht mit der Absendung auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Übersendung vereinbart worden ist.

2.5 Die Verpackungskosten für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen zu unseren Lasten. Die Transportkosten werden wir an den Kunden zum Selbstkostenpreis weiterberechnen. Wir werden die jeweils günstigste Versandform wählen. Ausgenommen hiervon sind Ersatzteile, Geräte und Service-Leistungen.

2.6 Eine Versicherung der Liefergegenstände erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers. Die Kosten der Versicherung trägt der Besteller. 

3. Preis und Zahlung

3.1 Wir gewähren ein zinsfreies Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen, die um 2 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.

3.2 Bei Banküberweisungen, Bank- und Postschecks gilt als Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Tag, an dem bei uns die Gutschriftsanzeige der Bank bzw. des Postscheckamtes eingehen.

3.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Bestellers sind nicht zulässig.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag oder sonstiger Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung vor.

4.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Besteller den Liefergegenstand nicht veräußern, verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls der Liefergegenstand durch Dritte gepfändet oder anderweitig über ihn verfügt wird.

4.3 Bei Lieferungen an Wiederverkäufer sind diese berechtigt, im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges auch die noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu veräußern. Alle Forderungen aus solchen Veräußerungen tritt der Besteller (Wiederverkäufer) schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Der Besteller darf diese Forderungen nur einziehen, wenn er die Beträge sofort an uns weiterleitet. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seinem Abnehmer die Abtretung bekanntzugeben und uns zur Geltendmachung unserer Rechte alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen. In diesem Fall darf er die Beträge nicht mehr annehmen. 

5. Besondere Pflichten für Händler von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika

 5.1 Händler von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika haben sämtlichen an sie gestellten gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Händler sind dazu verpflichtet, ein System zur Erfassung und Aufzeichnung von Rückmeldungen und Reklamationen zu etablieren und aufrechtzuerhalten. Händler sind verpflichtet, die möLab GmbH über Rückmeldungen und Reklamationen, die die Sicherheit und Leistung der Produkte betreffen könnten, unverzüglich zu informieren.

6. Gewährleistung für Mängel

6.1 Die Ware ist nach Empfang sofort zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, so ist dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel erst später, so ist die Anzeige unmittelbar nach Entdeckung zu machen. Die Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn seit dem Rechnungsdatum 6 Monate vergangen sind. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Anzeige ist das Datum des Poststempels. Die Anzeige bedarf ausdrücklich der Schriftform.

6.2 Für die von uns als mangelhaft anerkannte Ware liefern wir entweder Ersatz oder vergüten den Rechnungswert bei Rücknahme der Ware. Darüber hinaus kann der Käufer keine weiteren Ansprüche geltend machen.

6.3 Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die aus bekannten oder von uns empfohlenen Verfahren resultieren, da wir keinen Einfluß auf die Handhabung bzw. Kenntnis des Einzelfalls haben.

6.4 Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden den Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Präparate in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.

7. Außervertragliche Haftung

7.1 Eine außervertragliche Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass eine vorsätzliche Schadenszufügung vorliegt.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langenfeld. 

8.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, gleich aus welchem Grund, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

 

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